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Leseexemplare zu verkaufen! Ernsthaft?

Es gibt nur wenige Dinge, die mich auf die Palme bringen, aber das Verkaufen von Lese- oder Rezensionsexemplaren und das dabei völlig abhanden gekommene Unrechtsbewusstsein einiger Buchblogger gehören definitiv dazu. Was ist an “unverkäuflich” nicht zu verstehen? Und das Ganze dann auch noch in aller Öffentlichkeit bei Facebook zu diskutieren ist so frech, dass es mir fast die Sprache verschlägt.

Ich komme in den Genuss seit nunmehr 10 Jahren Lese- und Rezensionsexemplare vieler Kinderbuchverlage zu erhalten. Ich freue mich bei jedem Päckchen immer noch wie ein kleines Kind und versuche zusammen mit der Kinder- und Jugendredaktion jedes Buch zu bewerten – auch diese, die ich nicht angefordert habe. Bleiben zum Ende des Jahres Bücher übrig, was meist nicht der Fall ist, da die Redaktionsmitglieder ihre Bücher natürlich behalten dürfen, gibt es viele Möglichkeiten, dieses Buch wieder unter die Leser zu bekommen. Verkaufen gehört definitiv nicht dazu! Was man mir kostenlos zur Verfügung stellt, gebe ich auch ebenso kostenlos weiter.

Gerne beantworte ich auch deshalb die letzte Frage im oben abgebildeten Thread: “Was machst du denn mit deinen LE’s wenn du sie gelesen hast aber nicht gut fandest?”

  • Ich gebe sie an eine Schulbibliothek weiter.
  • Ich schicke sie mit Bookcrossing auf die Reise.
  • Ich stelle sie in meine Vorgartenbibliothek.
  • Ich frage bei FB, ob sie noch jemand lesen möchte.
  • Ich VERSCHENKE sie, verdammt!

39 Kommentare

  1. In Gesprächen mit Verlagen haben wir erleben können, wie frustrierend es ist, kurz nach der Versendung der Exemplare bereits die ersten Bücher in Amazon unter “gebraucht wie neu” zu finden – sogar unter dem Klarnamen des Rezensenten – hier fehlt wirklich jedes Bewusstsein für das was man sich selbst und natürlich auch anderen Bloggern dauerhaft antut, wenn man damit weitermacht!

    Deinen Artikel unterschreiben wir blind….

      • Unsere Leseexemplare haben hohen ideellen Wert und bleiben oft bei uns… andere gehen an die Aktion “Lachen helfen” und helfen dabei ein paar Spenden einzusammeln. Es gibt so viele sinnvolle Dinge, die man tun kann.

        Und man sollte niemals aus den Augen verlieren, welches Privileg es ist, diese Exemplare lesen zu dürfen. Liebe Grüße…

  2. Rishu sagt

    Leider sind es nicht nur die Blogger, die kein Unrechtsbewusstsein haben. Auch Buchhändler verkaufen Leseexemplare bei Ebay, an Rebuy etc. oder auf Büchermärkten – gerne auch vor Erscheinungstermin! Da bleibt mir auch nur noch der Mund offenstehen.

  3. Nicole Pichler sagt

    Ich würde auch Bücher nie verkaufen, die ich kostenlos bekommen habe wie Leseexemplare oder Rezensionsexemplare. Wenn ich ein Buch nicht mehr will, verschenke ich es an andere Personen, die gerne lesen oder gebe es auch an unsere Schulbibliothek weiter.
    Man muss doch nicht alles zu Geld machen ist meine Meinung und schon gar nicht was wofür ich selber nichts bezahlt habe.

  4. Fiona sagt

    Mangelndes Unrechtsbewusstsein finde ich da wirklich sehr passend. Wenn man aus Unwissenheit mal einen Fehler macht – okay. Aber zu sagen, man habe das Buch ja nicht haben wollen, also könne man es auch verkaufen – das geht gar nicht. Ich habe letztens ein Bookcrossing-Buch in einer Flohmarktkiste gefunden. Wirklich enttäuschend – die “Freilasserin” hat sich das so sicher nicht gedacht…

  5. Völlig richtig! Leseexemplare werden einfach nicht verkauft. Basta!
    Ich bin eine noch nicht so aktive Blggerin und die meisten Bücher, die ich rezensieren, kaufe ich. Wenn ich dann und wann einmal ein LE bekomme (durch Gewinne oder auf Vorablesen), freue ich mich wie eine Schneekönigin. Und die behalte ich dann auch, ob mir das Buch gefällt oder nicht. Wenn Nein Bücherregal dann irgendwann aus den Nähten platzen sollte, würde ich die LE auf jeden Fall weiterverschenken. Die Bibi ist da echt mal ne gute Idee.
    Das Problem ist nur, dass diejenigen, die solche Bücher dann verkaufen, den Wirbel darum garnicht verstehen und sich auch nicht angesprochen fühlen. Traurig!

  6. Ich finde es eine Unverschämtheit, Rezensionsexemplare zu verkaufen! Meine bleiben in meinen Regalen, höchstens spende / verschenke ich ab und an mal welche.

  7. Diesen Artikel unterschreibe ich gerne.
    Leseexemplare zu verkaufen … tsss…. das ist ein absolutes NoGo!!!!!
    Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln!

  8. Ärgerlich ist es schon. Gibt doch viele Möglichkeiten das anders zu handhaben. Hatte das jetzt auch bei einem Buch das viele einfach so zugesandt bekamen. War richtig neidisch. Kaum ein zwei tage später waren die Leseexemplare als ungelesen bei TT zu finden

  9. Ich finde es auch einfach nur furchtbar.
    Genau wie Petra verlassen meine Bücher die Regale nicht, wenn doch dann tausche ich sie oder ich verschenke sie.
    Manchmal trifft auch bei mir ein Buch ein, dass ich nicht angefordert habe – übrigens eine sehr nette Geste der Verlag – und ich lese es. Wenn es mir nicht gefällt und ich es nicht schaffe (was selten der Fall ist) es zu beenden, warum auch immer, schreibe ich dennoch eine Rezension, teile es dem Verlag aber auch mit.

    Nie würde ich auf die Idee komme das Buch zu Geld zu machen und es ist immer wieder erschreckend und traurig zugleich, zu sehen das einige mit dieser netten Geste so schäbig umgehen, andere würden sich freuen ….

  10. Ich bin vollkommen deiner Meinung! Bücher für Erwachsene behalte ich oder gebe sie an Freunde weiter, die für Jugendliche wandern zu meinen Söhnen. Die Kinderbücher verschenke ich an die Bibliothek der Grundschule, die Bilderbücher an den Kindergarten. Beide Einrichtungen haben nur sehr wenig Geld für Bücher übrig und freuen sich immer, wenn ich wieder etwas bringe. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, die Rezensionsexemplare zu verkaufen! Und wenn mir mal eins nicht gefällt, gefällt es bestimmt jemand anderem!

  11. Ich teile die Meinung der meisten hier. Es ist einfach dreist und unsozial. Ich habe das auch schon bei Facebook bei einer Person gesehen, die wohl viele Rezensionsexemplare bekommt..Wäre ich ein Verlag und würde sowas mitkriegen, dann wäre diese Person für mich definitiv aus dem Verteiler gestrichen.

  12. Naja es soll ja Rezensenten geben, die kein Geld für ihre Rezension erhalten. Und nicht jeder ist gut betucht. Leider kann ich die Menschen auch verstehen, die sich manche Bücher eben nicht ins Regal stellen, weil sie einfach uninteressant sind. Oder schlecht geschieben oder andere tausend Gründe.
    Früher waren Bücher etwas heiliges für mich. Heute finden auch manche ihren Weg in den Altpapiercontainer. Die will auch kein Freund oder Bekannter haben.
    Jährlich erscheinen ca. 1 Millionen Neuerscheinungen in Buchform in Deutschland. Darunter sind leider auch Bücher, die es nicht wert sind, aufgehoben zu werden. Vielleicht sollten Bücher an Rezensenten nur noch in digitaler Form ausgegeben werden. Dann würden sicherlich einige Bäume mehr stehen bleiben und die Verlage könnten Kosten sparen. Die digitalen Bücher könnten sich ja einmaliger Instalation selber vernichten oder eben auch nur einmalig instalierbar sein.
    Und ob das kostenlose Weitergeben der LE Bücher im Sinne der Verlage und Buchhändler ist, wage ich zu bezweifeln.

    • “… es soll ja Rezensenten geben, die kein Geld für ihre Rezension erhalten …” – das will ich auch hoffen!! Wie sollten denn solche Rezensionen aussehen, die vom Verlag bezahlt werden? Ich habe jedenfalls in den 10 Jahren mit Buecherkinder.de noch keinen Cent für eine Online-Rezension erhalten. Aber vielleicht mache ich ja auch Grundlegendes falsch, wer weiß 😉

      • Maren sagt

        Steffi, ich glaube, hier geht’s nicht um Geld vom Verlag, sondern um Geld von der Redaktion. Wir Bücherkinder schreiben gerne für Dich, weil es um die Gemeinschaft und die schönen Bücher geht. Ich weiß aber aus den Redaktionen für Tageszeitungen (da gibt’s hier im Raum so um die 5,- Euro für die Rezension auch dicker Bücher), dass da mit dem LE anders umgegangen wird: Durch das Lesen und Bewerten hat man das Buch rechtmäßig erworben. Und wenn man es dann weiterverkauft, so die hiesigen Redakteure, dann könne man sich damit sein kleines Honorar etwas aufbessern. Vor dem Hintergrund finde ich das Verkaufen von LEs – auch wenn Ihr mich jetzt steinigen mögt – ehrlich gesagt nicht grundfalsch. (Meine eigenen LEs gehen übrigens als Spende an die Phantastische Bibliothek und die hiesige Grundschule – aber ich muss vom Schreiben auch nicht leben, wie mancher freier Kollege von den Tageszeitungen.)

  13. Ich habe in 9 Jahren als Besitzerin der http://www.buechereule.de auch noch nie Geld für eine Rezension erhalten – wo kämen wir denn dahin, wenn es zum Buch auch noch Geld geben würde!!
    2 x im Jahr organisiere ich ein großes Büchereulen-Treffen. Es gibt dort einen riesigen Büchertisch von dem sich jeder bedienen kann und dort landen sehr viele meiner Leseexemplare. So kommen weitere Eulen in den Genuß der Bücher.

  14. Unglaublich… da bin ich ja froh, dass meine Bücher zwar als Printversion erhältlich sind, ich diese aber generell nur als ebooks zur Rezension zur Verfügung stelle. Dass ich ein Taschenbuch als Rezensionsexemplar versende, kommt extrem selten vor, weil es für mich als Selfpublisher mit hohen Kosten verbunden ist. Ein Rezensionsexemplar zu verkaufen, finde ich schon sehr dreist. Aber was will man in der heutigen Zeit schon erwarten? Geistiges Eigentum gilt ja auch schon lange nichts mehr.

  15. Eva Stapper sagt

    Nicht alle Lese-Exemplare möchte ich behalten, sonst wäre unser Haus irgendwann ganz voll (schliesslich kaufe ich auch noch Bücher). Ich verschenke sie an Freundinnen oder auch schon mal an das Bookcrossing-Regal des Fördervereins der Stadtbücherei. Oder stelle sie für die KollegInnen in das Lese-Ex-Regal im Buchladen.

  16. Das Eigentlich peinliche ist ja, daß es eben häufig Buchhändler sind, die ja auch angewiesen sind auf LE. Das ist wie Bücherkisten der Barsortimente behalten (Diebstahl)…und am Ende zahlen alle anderen dafür mit, denn LE sind vielleicht geschenkt, aber ja nicht ohne Kosten…Wir verschenken alle, die wir nicht selber behalten wollen an die Stadtbibliothek, die freuen sich wie die Schneekönige, und es hat die ganze Stadt was davon!

  17. Die Bilder, die Geschichten in unseren Köpfen malen, sind unverkäuflich und wunderbar. Wenn man schon kostenlos in diesen Genuss kommt, dann sollte dieses Glück GESCHÄTZT und nicht AUSGENUTZT werden! Echte Bücherwürmer und Leseratten wissen das und dem Rest sollte man Rezensionsexemplare gar nicht erst zur Verfügung stellen! (Natürlich kann niemand vorher wissen, zu welcher Art von Leser man gehört) Ich finde es traurig, wie gewissenslos manche Menschen sind.

  18. Ich erhielt noch nie ein Rezensionsexpemplar geschenkt, aber ich bin ja auch keine Buchbloggerin, o.k. Wenn ich ein Buch lesen will, muss ich es kaufen wie alle anderen Durchschnittsmenschen auch.
    Als ich die Überschrift las, dachte ich zunächst an etwas anderes, so in der Art: Was, man kann ein Buch auch lesen? Wie überraschend.
    Grundsätzlichfinde ich es auch nicht in Ordnung, wenn jemand etwas zu Geld macht, das ausdrücklich nicht für den Verkauf bestimmt ist.

  19. Wiebke sagt

    Es gibt mittlerweile so viele öffentliche Bücherregale/-schränke, wo man die Bücher dann reinstellen kann. Niemand kann mir erzählen, dass er keine andere Möglichkeit als Verkauf hätte.

  20. macrobee1 sagt

    Ich hätte viel ieber mehr Platz und weitere Bücherregale, als die Bücher in meine örtliche Bibliothek zu bringen … 😉

  21. Geschenktest zu verkaufen ist dreist….das auch noch so öffentlich zu machen dumm. Dreist und dumm ist ne blöde Mischung. Oje, oje. Aber ich freu mich sehr, dass hier grad akuter Protest gegen derartige Pratiken ausbricht! Danke für die Wiederherstellung meines Glaubens an die Menschheit.

  22. Es ist schon schade, wie in unserer Gesellschaft versucht wird, aus allem schnelles Geld zu machen.
    Ich hatte vor einigen Jahren für unsere Schulbibliothek (Grundschule) in Frankreich von mehreren Verlagen Kinderbücher geschenkt bekommen. Leider entsprachen sie nicht dem sprachlichen Niveau meiner Schüler und so habe ich sie – mit einem weinenden Auge – an zwei collèges weiter gegeben, wo ich mit offenen Armen empfangen wurde.
    Wirklich (landschaftlich/architektonisch) nett finde ich die Idee von öffentlichen Bücherregalen/-zellen.

  23. Ich habe deinen Artikel gerade gefunden und ich gebe dir sowas von recht! Wie oft habe ich bei Ebay schon unverkäufliche! als persönliches Leseexemplar! oder Rezensionsexemplar! gekennzeichnete Bücher gefunden, von Büchern, die dieses Jahr erscheinen. Ich habe manche sogar angeschrieben, dass da doch unverkäuflich draufsteht und warum er/sie das dann verkauft, darauf bekam ich in den meisten Fällen keine oder eine Antwort, die mir zeigt, dass dem Verkäufer der Sinn solch eines Buches schlicht am A…. vorbei geht.

    Was ich mache, wenn ich Leseexemplare bekomme? Ich habe auch ein paar unkorrigierte Exemplare hier im Buchregal stehen, bei denen, die mich wirklich nicht interessieren, kann man doch z.B. eine Verlosung auf seinem Blog machen – sowas habe ich demnächst vor – oder sie einer Bücherei geben, jemandem schenken, der sich dafür interessiert oder sie in eines dieser tollen öffentlichen Buchregale stellen. Seltsam, bei Medikamentenproben oder Kosmetikproben ist die Hemmschwelle offenbar höher, warum ist sie beim Buch so niedrig? Die Bücher, die mir super gut gefielen, bleiben hier wo sie hingehören: In mein Bücherregal, und wenn ich dafür erweitern muss, tue ich es mit Freude. Ich liebe meine Bücher ♥

    Kopfschüttelnde Lesegrüße
    Sandra

  24. Es gibt wohl wirklich nichts, was es nicht gibt! Leute, Ihr habt alle voll den Durchblick. Da kann ich nichts anfügen, ausser vielleicht, dass sich diejenigen, die LE verkaufen schämen sollten. Leider kennen solche Leute kein Schamgefühl.

  25. Besten Dank für diesen Beitrag! Denn so sehen wir es auch: Leseexemplare sind kostenlose Medien, die ebenfalls kostenlos weitergegeben werden. Selbst in unserem Flohmarkt-Bereich verkaufen wir diese Bücher nicht.
    Aber wir nehmen immer gerne LE als Geschenk, um sie in unseren Bestand einzupflegen! ;o)

  26. Harald Müller sagt

    Gemäß § 17 Abs. 2 UrhG erlischt bei einem mir übergebenen Leseexemplar das Verbreitungsrecht von Autor bzw. Verlag. Also darf ich damit tun und lassen, was ich will, es weiterverkaufen, verschenken, verleihen. Das ist von unserer Rechtsordnung explizit so gewollt und durch deutsche Gerichte ausdrücklich bestätigt.

    • Ich bin kein Jurist und kann Ihren Beitrag nicht beurteilen. Trotzdem liegt vermutlich ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz vor, denn ich vermute, dass oben beschriebenes Leseexemplar wohl kaum zum Ladenpreis bei ebay veräußert wurde.

      • Ralf Neumann sagt

        Leseexemplare – ob nun gelesen oder nicht – gelten als gebrauchte Bücher, und diese unterliegen nicht der Buchpreisbindung. Die gilt nur für neue Publikationen. Ich persöhnlich finde es auch nicht akzeptabel, diese LE zu verkaufen, aber in rechtlicher Hinsicht ist da nichts zu machen. Man sollte nur diesen Leuten, falls bekannt, einfach keine LE mehr zukommen lassen. Damit wäre das Problem erledigt.

  27. Oh je. Dass das auf FB diskutiert wird, ist ja nicht nur dämlich, sondern auch echt traurig. Wenn dort jemand unwissend fragt: “Was darf ich mit LE’s machen und was nicht?” – okay, aber naja, wenn jede/r ein anderes Bewusstsein dafür hat, kann man es ihm/ihr wohl schwerlich “austreiben”.
    Da ich gestern viel Kant durchgeacktert habe und ständig versuche, es in meinem Alltag an Beispielen anzuwenden, könnte man versuchen, eine Maxime aufzustellen. (Ich bin keine Expertin und es mag so auch nicht ganz stimmen, aber ich versuche es mal.
    Die Maxime: “Du sollst Leseexemplare, die du umsonst bekommen hast, für Geld weiterverkaufen”.
    Jetzt prüft man das: “Kann ich wollen, dass es ein Gesetz gibt, nachdem alle ihre Leseexemplare umsonst weiterverkaufen, so dass zugelassen wird, dass die Buchhandels- und Verlagswelt (unter Umständen) einen wirtschaftlichen Verlust erleidet. Denn sie haben ja nicht nur umsonst Leseexemplare weggeben, sondern sehen, dass diese auch noch verkauft werden, so dass nun niemand mehr ihre Bücher zum vollen Preis ersteht.”
    Das Ergebnis: Okay, ich bekomme es nicht hin. Das wäre sowas wie, nein, ich kann das nicht wollen, weil dann die Verlage generell niemandem mehr LE’s zur Verfügung stellen würden. Dafür ist aber der Ansatz falsch. Ich frage meine Ethiklehrerin mal, das interessiert mich jetzt ungemein.

    Um noch einmal darauf zurückzukommen: Ob es nun rechtlich legitim ist oder nicht, ich finde das moralisch auch nicht in Ordnung und unschön!

  28. Bevor ich den Artikel las,wollte ich schon fragen, woher du denn aber weißt,dass es welche aus der Redaktion sind,aber du erklärst es ja direkt! Es ist natürlich irrelevant, wenn es um die gesamte Sache geht! Ich fürchte aber,dass viele denken,wenn sie von jemandem ein LE bekommen haben,dass sie es dann ruhig weiterveräussern können,da sie es nicht direkt vom Verlag etc. bekamen und sich so vielleicht nicht sooo falsch anfühlt?
    Aber das sind am Ende alles nur Mutmaßungen!

    • Stefanie Leo sagt

      Wenn derjenige sich bei Amazon mit Klarnamen als Verkäufer anmeldet, ist das ziemlich einfach herauszufinden. Allerdings ist dann ebenso einfach die Verbindung zu Buecherkinder.de herzustellen und das schmeckt mir gar nicht!

  29. Dr. Weissnix sagt

    Juristisch ist es nicht möglich, bei diesen Rezensionsexemplaren als Privatperson ein dauerhaftes Verbot des Weiterverkaufs zu erreichen.
    Es ist möglich, die Eigentumsübertragung an den Verkäufer mit der aufschiebendenden Bedingung zu verknüpfen, daß eine Rezension geschrieben/publiziert/an den Verlag geschickt wird. Aber dann geht das Eigentum an den Erwerber über.
    Zum Beispiel bei Grundstücken oder auch in Sonderfällen des Erb- und Familienrechts wäre es möglich, daß dauerhaft eine Verfügungsbeschränkung besteht.
    Hier aber nicht.
    Man kann also das Verhalten des Erwerbers moralisch beanstanden (das ist hier in den Kommentaren ja die mehrheitliche Ansicht), aber juristisch ist eine Veräußerung in Ordnung. Nur Gerichte oder Behörden wären in der Lage, Veräußerungsverbote in diesem Fall zu erlassen.

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