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Mein Ritt auf dem Solinger Amtsschimmel

Amtsschimmel

Gleich vorweg. Ich komme ganz gut klar mit Ämtern und Behörden und sie eigentlich auch mit mir. Das kann man auch in diesem Beitrag nachlesen: Einfach mal DANKE sagen.

Aber manchmal eben auch nicht, und wenn ich dann auch noch herausfinde, dass ich es hätte viel einfacher haben können, wenn nur einer den Mund aufgemacht hätte, dann macht mich das richtig wütend und dann verschaffe ich mir Luft. Genau hier!

Antrag auf Zeugnisbewertung

Um mit einem ausländischen Hochschulabschluss in Deutschland beruflich Fuß zu fassen, ist es von Vorteil, diesen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewerten zu lassen. Die Webseite Anerkennung in Deutschland ist da wirklich hilfreich. Recht zügig ist klar, welche Unterlagen für die Bearbeitung aus welchem Land benötigt werden. Das meiste – beispielsweise Ausweisdokumente oder den Asylbescheid – kann man sogar einfach als Kopie beilegen.

Bei den Abschlussurkunden der zu bewertenden Hochschulqualifikation sieht das schon anders aus. Glücklicherweise konnten die Originale samt der Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in Damaskus bei der Flucht aus Syrien mitgeführt werden und so sollte eine amtlich beglaubigte Fotokopie kein Problem darstellen. Eigentlich …

Gang zum Bürgerbüro

Wo bekommt man beglaubigte Kopien her? Mir fiel als erstes das Bürgerbüro in meinem Stadtteil ein, wo mein Schützling und ich uns auch gestern trafen. Wir zogen die Wartemarke Nr. 906 als gerade Nr. 881 aufgerufen wurde. Da mussten wir also durch. Als wir schließlich dran waren, lehnte man eine Bearbeitung ab mit der Begründung, dass man ausländische Schriftstücke nicht beglaubigen dürfe. Mein Einwand, dass diese ja untrennbar mit einer  deutschen Übersetzung verbunden seien, galt da nicht. Freundlich (und das meine ich ernst, die Dame war wirklich freundlich und es tat ihr leid, uns nicht helfen zu können) wies man mich darauf hin, in Zweifelsfragen den Chef der Abteilung Pass- und Meldewesen zu kontaktieren.

E-Mail-Verkehr

Meine Versuche, den Chef der Abteilung am nächsten Morgen telefonisch zu erreichen, scheiterten kläglich an einer ständig besetzten Leitung. So versuchte ich mein Glück per E-Mail und erklärte ihm die Lage. Relativ zügig erhielt ich folgende Antwort:

Sehr geehrte Frau Leo,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ausländische Urkunden nicht von einer deutschen Behörde beglaubigt werden dürfen.

Bei ausländischen Urkunden, die grundsätzlich nicht beglaubigungsfähig sind, besteht jedoch die Möglichkeit, lediglich eine Kopie der deutschen Übersetzung der ausländischen Urkunde, welche von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen staatlich anerkanntem Dolmetscher übersetzt worden ist, amtlich zu beglaubigen.

Die Beglaubigung bezieht sich dabei ausschließlich auf die übersetzte Version. Die Kopie der Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und der zugrunde liegenden Urkunde erkennbar sein.

Die Beglaubigung muss zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Du liebe Güte, ausländische Urkunden sind grundsätzlich nicht beglaubigungsfähig, aber die ZAB benötigt doch die Urkunde in Originalsprache! Und die ganze Übersetzung aus Damaskus nützt überhaupt nichts, weil der von einem bei deutschen Gerichten zugelassene staatlich anerkannte Dolmetscher auch seine Daseinsberechtigung haben möchte?! Und wer um alles in der Welt soll diese Übersetzung von einem SGBII-Gehalt bezahlen??!!

Sollte die Mission Zeugnisbewertung hier zu Ende gehen? – Wie gut, dass mir ein guter Freund das Wort “Notar” zuraunte.

Anruf beim Notar

Der Anruf beim Notar bereitete meinem Amtsschimmel-Ritt ein versöhnliches Ende. Denn tatsächlich kann der Notar ganz problemlos unsere vorhandenen Dokumente (egal ob deutsch oder arabisch) fotokopieren und beglaubigen und das auch zu einem akzeptablen Preis.

Doch warum in aller Welt muss ich das auf so holprigem und zeitaufwändigem Weg detektivisch herausfinden? Warum weiß das die Dame im Bürgerbüro nicht? Und warum schreibt ihr Chef unter seiner Erklärung nicht den einen für mich erlösenden Satz: “Wir können Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht behilflich sein, wenden Sie sich für beglaubigte Kopien bitte an einen Notar.”

Ich frage mich, wann mein Schützling ohne meine Hilfe aufgegeben hätte? Wann wäre er an der deutschen Bürokratie gescheitert? Und wieviele sind es schon?!

Foto: Ausschnitt CC0 Pixabay

 

1 Kommentare

  1. Daniela Pe sagt

    Liebe Steffi, willkommen in Club! Es sieht nämlicht genauso aus, auch wenn man eine italienische Urkunde mit Übersetzung hier begläubigen möchte, nicht nur eine arabische, die für die deutsche Behörde deutlich komplizierter zu entziffern ist. Ich musste zum Notar, um den italienischen Text “il quindici settembre 2001” mit der Übersetzung “dem fünfzehnten September 2001” begläubigen zu lassen! Tja…

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